Verhaltenskodex des Union Ringer Club Wolfurt

  1. Präambel
    Auf Basis dieses Verhaltenskodex wird das Miteinander von Mitgliedern des URC Wolfurt geregelt. Diese Regelung betrifft Sportler, Funktionäre aber auch Eltern von Athleten. Solle ein Vereinsmitglied sich nicht an den Verhaltenskodex des URC Wolfurt halten, obliegt es dem Vorstand über die Kündigung der Mitgliedschaft zu entscheiden. Sollte es zur Kündigung der Mitgliedschaft kommen, verliert das ehemalige Mitglied jedes Recht auf Betretung des Trainingsgeländes oder Bereiche einer Veranstaltung sowie Rückgabe des Mitgliedsbeitrages.
  2. Verhaltensregeln
    • Die Erlaubnis zur Teilnahme am Training wird über den Vorstandsbeschluss erlangt.
    • Auf dem jeweiligen Training vertritt der zuständige Trainer die Interessen des Vorstands und des Vereins und hat daher jede Handlungsbevollmächtigung gegenüber Sportlern und Dritten. Eine Missachtung dieser Regelung führt zur Kündigung der Mitgliedschaft.
    • Jeder Sportler muss beim Training über adäquate Sportbekleidung verfügen.
    • Jedes Vereinsmitglied wird mit Respekt behandelt.
    • Das Inventar wird mit größter Sorgfalt verwendet. Mutwillige Sachbeschädigung führ zum Ausschluss
    • Unter den Mitgliedern des URC Wolfurt gibt es auf und neben der Matte keine Unterschiede hinsichtlich Geschlecht oder Herkunft (ethisch, religiös,…)
    • Die Eltern von Schülerringern/innen sind verpflichtet einmal im Jahr bei einer Veranstaltung des Vereins unentgeltlich mitzuhelfen. Eine Befreiung von dieser Regelung kann nur vom Vorstand beschlossen werden.
    • Sportlerinnen und Sportler aus der Allgemeinen Gruppe sind verpflichtet bei Turnieren und allgemeinen Veranstaltungen mitzuhelfen. Eine Befreiung von dieser Regelung kann nur vom Trainer beschlossen werden.
    • In den gesamten Vereinsräumlichkeiten wird Deutsch gesprochen.
    • Jegliche Gewalt gegen Vereinsmitglieder führt zum automatischen Ausschluss.
    • Gibt es Meinungsverschiedenheiten, werden diese sachlich ausdiskutiert. Kommt es zu keiner Einigung ist es dem Vorstand vorenthalten eine Entscheidung herbeizuführen.
    • Bei Sportveranstaltungen treten wir als eine Einheit (URC Anzug,…) auf und unterstützen unsere Sportler.